Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09.WI(V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 25 Abs 5 AufenthG, Art 8 MRK
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 07.12.2009 - 2 Wx 83/09
Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde; Formwirksamkeit …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 84/09.WI gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 30.12.2008 wird zurückgewiesen.Am 29.01.2009 hat der Antragsteller Klage erhoben (4 K 84/09.WI) und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
die aufschiebende Wirkung der Klage (4 K 84/09.WI) gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 30.12.2008 anzuordnen sowie.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 L 85/09.WI und 4 K 84/09.WI Bezug genommen.
- EGMR, 16.06.2005 - 60654/00
SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09
Zunächst ist zu berücksichtigen, dass Art. 8 EMRK Ausländern kein Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem Staat garantiert und nur unter bestimmten Umständen eine Entscheidung auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts einen Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben des Betroffenen bewirken kann (vgl. EGMR, Urteil vom 16.06.2005 - 60654/00 -). - VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06
Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09
Zu einer Integration im vorgenannten Sinne gehört nämlich auch, dass der Ausländer während des langjährigen Aufenthalts sich eine wirtschaftliche Existenzgrundlage hat aufbauen können, um im Wesentlichen ununterbrochen und weitgehend vollständig ohne öffentliche Unterstützungsleistungen leben zu können, die für ein Leben im Aufnahmestaat erforderlichen Sprachkenntnisse erworben hat und nicht in erheblichem Umfang kriminell geworden ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - und Urteil vom 05.10.2005 - 11 K 3065/04 -). - VG Stuttgart, 05.10.2005 - 11 K 3065/04
Aufenthaltserlaubnis aufgrund langjährigen Aufenthalts und erfolgter Integration …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09
Zu einer Integration im vorgenannten Sinne gehört nämlich auch, dass der Ausländer während des langjährigen Aufenthalts sich eine wirtschaftliche Existenzgrundlage hat aufbauen können, um im Wesentlichen ununterbrochen und weitgehend vollständig ohne öffentliche Unterstützungsleistungen leben zu können, die für ein Leben im Aufnahmestaat erforderlichen Sprachkenntnisse erworben hat und nicht in erheblichem Umfang kriminell geworden ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - und Urteil vom 05.10.2005 - 11 K 3065/04 -). - EGMR, 09.11.2010 - 1093/08
DEMIRBAS ET AUTRES c. TURQUIE
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 4 L 85/09
Der Ausländer muss also in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland integriert und seinem Heimatland in einer Weise entfremdet sein, dass eine Reintegration nicht möglich ist, wenn er also faktisch ein Privatleben allein in Deutschland führen kann (Hess. VGH, Beschluss vom 29.05.2008 - 7 A 301/08.Z -).